Ihr Hochzeit DJ & Event-DJ
DJ Sven Event
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von DJ Sven Event – vertreten durch Sven Eberlein (Inhaber) – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Kunden und DJ Sven Event. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit DJ Sven Event sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Wir behalten uns vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen unserer AGB vorzunehmen. Die Buchung des Kunden wird jedoch zu den jeweils im Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB ausgeführt. Frühere Buchungen werden durch Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB nicht berührt. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.

§ 2 Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alle vorher ausgegeben und genannten Preise verlieren jeweils mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von DJ Sven Event durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Buchung

Mit der Buchung der Leistungen von DJ Sven Event erklären Sie sich mit den AGB einverstanden, haben diese gelesen und genehmigt. Durch Zusendung des ausgefüllten Buchungsvertrags (mit Unterschrift) per E-Mail, Post, etc. gibt der Kunde die Auftragserteilung an DJ Sven Event ab. DJ Sven Event bestätigt innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Buchungsvertrags durch den Kunden die Auftragserteilung.

Dadurch kommt ein gültiger Vertrag zustande. Sollte innerhalb von 7 Tagen keine Annahme durch DJ Sven Event stattfinden, wird die Auftragserteilung abgelehnt. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

Eine Reservierung von Terminen seitens DJ Sven Event ist höchsten für 7 Tage möglich.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss sind 150,00 Euro sofort zu zahlen. Der Restbetrag erfolgt in BAR oder per EC/Kreditkarte am Veranstaltungstag während oder am Ende der Veranstaltung. DJ Sven Event wird dem Kunden zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt eine entsprechende Rechnung zusenden. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird DJ Sven Event dem Kunden eine gesonderte Rechnung erstellen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist DJ Sven Event zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch an DJ Sven Event auf Zahlung des bei Vertragsabschlusses vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist DJ Sven Event an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

§ 6 Musikauswahl

DJ Sven Event ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. DJ Sven Event ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen.

§ 7 Technische Bedingungen

Zur Ausführung seiner Leistungen benötigt DJ Sven Event eine geeignete Ebene, erschütterungsfreie Stellfläche und zwei technisch einwandfreie Stromanschlüsse (Spannung 230 Volt; Absicherung jeweils 16 Ampere). Sollten die Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen genügen, so behält sich DJ Sven Event vor, die Veranstaltung, bei voller Forderung der Gage, nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung zur Verfügung.

8 Rücktritt / Widerrufsrecht / Kündigung

Ein Widerruf seitens des Kunden ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsvertrages kostenfrei nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Das Stornierungsrecht ist jedoch ausgeschlossen für Veranstaltungen, die vor Ablauf dieser Frist stattfinden. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Stornogebühren.

Ein Rücktritt seitens DJ Sven Event ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wie z.B. Krankheit, Unfall oder Tod. DJ Sven Event verpflichtet sich daher einen Ersatz zu den gleichen Konditionen zustellen. Darüber hinaus kann gegenüber DJ Sven Event kein weiterer Schadenersatz geltend gemacht werden. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch DJ Sven Event verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde an DJ Sven Event die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In jedem Fall werden mindestens folgende Rücktrittskosten fällig:

 

      • ab 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Honorars.
      • ab 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 75% des Honorars.
      • ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 90% des Honorars.

Bei absolutem Verbot der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Corona-Virus, findet die obige Festsetzung der Storno-Gebühren keine Anwendung.

§ 9 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.

§ 10 Haftung

DJ Sven Event haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet DJ Sven Event nicht. Dies gilt auch dann, wenn DJ Sven Event im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 11 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, haftet der Veranstalter mit seinem Privatvermögen.

§ 12 Parkplatz/Zufahrt

Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für das Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen.

§ 13 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche nötigen Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen.

Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber DJ Sven Event in voller Höhe schadensatzpflichtig, sollte DJ Sven Event dafür von dritter Seite belangt werden.

§ 14 Gema

Eventuelle Gema-Gebühren hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch für den Einsatz überspielter und digitaler Tonträger. Die Veranstaltungsanmeldung für Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, übernimmt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei privaten nichtöffentlichen Veranstaltungen ist normalerweise keine Anmeldung und keine Gema-Gebühren erforderlich.

§ 15 Verpflegung

Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

§ 16 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum von DJ Sven Event. Nutzungsrechte jeder Art an den von DJ Sven Event erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei DJ Sven Event. Außerdem ist DJ Sven Event berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. DJ Sven Event ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

§ 17 Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 18 Rechtswahl

DJ Sven Event wird vom Inhaber Sven Eberlein mit Firmensitz in: Ansbacherstr. 1, 97215 Uffenheim betrieben.

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DJ Sven Event – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.90